Impressumspflicht

Die rechtlichen Grundlagen für die Anbieterkennzeichnungs- und Impressumspflicht finden sich in §5 Telemediengesetz (TMG) und in §55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

Sollten die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, können Abmahnverfahren mit hohen Kosten drohen.

Wir möchten Sie aber noch darauf hinweisen, dass die folgenden Informationen unter keinen Umständen rechtsverbindlich und vollständig sind. Manchmal ist es unumgänglich sich rechtliche Beratung von fachkundigem Personal einzuholen.

Muss ich ein Impressum erstellen?

Impressumspflichtig sind sogenannte geschäftsmässige Telemedien. Das beinhaltet so gut wie alle online Auftritte und schliesst nur private Homepages aus, deren Angebot rein persönlichen oder familiären Zwecken dient.

An dieser Stelle sei die Seite www.impressumservice.de (Stand 03.2012) zitiert, die die Frage, ob man impressumspflichtigt sei oder nicht, relativ klar auf den Punkt bringt:

"Verdienen Sie mit der Webseite direkt (z.B. Onlineshop, Community, die für Premiumdienste Geld verlangt, Bannerwerbung, Afflinet etc. Leitsatz: Überweist jemand Geld auf Ihr Konto) oder auch indirekt (Webseite als PR) Geld oder wird dieses zumindest beabsichtigt, so unterliegen Sie der vollen Kennzeichnungspflicht.
Von der Kennzeichnungspflicht vollständig ausgenommen sind Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Da Webseiten aber meist an die Allgemeinheit gerichtet sind und ohne Schutzvorrichtung auch von jedermann besucht werden können, ist dieser Fall eine absolute Seltenheit. Etwas häufiger dürfte es Betreiber einer privaten Webseite geben. Dies ist der Fall, wenn mit der Webseite eben kein Geld verdient wird. Eine Verlinkung kommerzieller Seiten oder die Nutzung eines werbefinanzierten Gästebuchs (Gästebuch wird von einem Unternehmen gestellt, welches dort Werbung schaltet und das Unternehmen und nicht der Webseitenbetreiber erhält die Werbeeinnahmen) wird jedoch überwiegend noch nicht als gewerbliches Auftreten gewertet. In dem letztgenannten Fall unterliegt der Betreiber aber dem Rundfunkstaatsvertrag, welcher als Pflichtangaben den Namen und die Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch den Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten verlangt."

Welche Angaben muss ich machen?

  • Name, Vorname und vollständige Postanschrift
  • Bei Personengesellschaften oder juristischen Personen: Firmenbezeichnung im handelsrechtlichen Sinne einschließlich des Rechtsformzusatzes (z.B. Musterfirma GmbH), Anschrift des Firmen(haupt)sitzes und der vollständige Name eines Vertretungsberechtigten

Info Icon Die Abkürzung des Vornamens ist nicht zulässig

  • Eine (funktionierende) E-Mail Adresse sowie ein zweites unmittelbares Kommunikationsmedium, was in der Regel eine Telefonnummer ist (auch ein Kontaktformular ist möglich, sofern die Antwortzeit geringer als 1h ist)
  • Sofern das Gewerbe einer Aufsichtsbehörde unterliegt muss diese ebenfalls genannt werden (inkl Anschrift), wenn möglich mit Link
  • Sofern das Unternehmen im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, ist die Registernummer und der Name zu nennen.
  • Wenn der Anbieter einen reglementierten Beruf ausübt, oder einen Titel führt der von bestimmten Vorraussetzungen abhängig ist, müssen folgende Angaben gemacht werden: Kammer, der der Anbieter angehört, gesetzliche Berufsbezeichnung, Staat in dem die Berufsbezeichnung verliehen woren ist und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie/wo diese zugänglich ist

Info Icon Betroffen sind z.B. Architekten, Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer oder auch Wirtschaftsidentifikationsnummer (sofern diese vorhanden sind)

Info Icon Sollten sie keine der genannten Nummern haben, vermeiden Sie es Ihre Steuernummer anzugeben, da dies ein großes Datenschutzrisiko für Sie birgt.

  • Bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) die sich in der Abwicklung oder Liquidation befinden, ist dieses anzugeben.
  • Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten muss der verantwortliche Redakteur genannt werden

Nützliche Links zum Thema Impressum