Impressumspflichtig sind
sogenannte geschäftsmässige Telemedien. Das
beinhaltet so gut wie alle online Auftritte und schliesst nur
private Homepages aus, deren Angebot rein persönlichen oder
familiären Zwecken dient.
An dieser Stelle sei die Seite www.impressumservice.de (Stand
03.2012) zitiert, die die Frage, ob man impressumspflichtigt
sei oder nicht, relativ klar auf den Punkt bringt:
"Verdienen Sie mit der Webseite direkt (z.B.
Onlineshop, Community, die für Premiumdienste Geld verlangt,
Bannerwerbung, Afflinet etc. Leitsatz: Überweist jemand Geld
auf Ihr Konto) oder auch indirekt (Webseite als PR) Geld oder
wird dieses zumindest beabsichtigt, so unterliegen Sie der
vollen Kennzeichnungspflicht.
Von der Kennzeichnungspflicht vollständig ausgenommen
sind Webseiten, die ausschließlich persönlichen oder
familiären Zwecken dienen. Da Webseiten aber meist an die
Allgemeinheit gerichtet sind und ohne Schutzvorrichtung auch
von jedermann besucht werden können, ist dieser Fall eine
absolute Seltenheit. Etwas häufiger dürfte es Betreiber einer
privaten Webseite geben. Dies ist der Fall, wenn mit der
Webseite eben kein Geld verdient wird. Eine Verlinkung
kommerzieller Seiten oder die Nutzung eines werbefinanzierten
Gästebuchs (Gästebuch wird von einem Unternehmen gestellt,
welches dort Werbung schaltet und das Unternehmen und nicht
der Webseitenbetreiber erhält die Werbeeinnahmen) wird jedoch
überwiegend noch nicht als gewerbliches Auftreten gewertet.
In dem letztgenannten Fall unterliegt der Betreiber aber dem
Rundfunkstaatsvertrag, welcher als Pflichtangaben den Namen
und die Anschrift bzw. bei juristischen Personen auch den
Namen und die Anschrift des Vertretungsberechtigten
verlangt."